Ob es um die beschädigte Stereoanlage eines Freundes oder einen mit dem Fahrrad angefahrenen Fußgänger geht: Wer einen Schaden verursacht hat, muss ihn wieder gut machen. Das kann aber schnell teuer werden. Mit unserer Privathaftpflichtversicherung sind Sie besonders günstig gegen finanzielle Folgen abgesichert.
Sie besitzen einen kombifähigen Vertrag und schließen einen weiteren ab? Sehr gut! Dann sinkt der Beitrag Ihrer Pkw-Haftpflichtversicherung und Kasko-Versicherung um 5%.
Schäden durch deliktsunfähige Kinder |
Wir begleichen unter bestimmten Voraussetzungen auch Schäden, die durch mitversicherte, deliktsunfähige Kinder verursacht werden. Das Gleiche gilt für Schäden durch versicherte Erwachsene, die infolge Demenz deliktsunfähig sind. |
Immobilien |
Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie als Inhaber bestimmter im Inland gelegener Immobilien. Das gilt z. B. für Wohnungen, ein Ein- oder Zweifamilienhaus. Voraussetzungen sind, dass die Immobilien von Ihnen und ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden.
Mitversichert sind hierbei auch:
- Schäden wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, z. B. Räum- und Streupflicht.
- Gewässerschäden durch bestimmte Anlagen, z. B. einer Öltankanlage mit einem Gesamtfassungsvermögen von max. 10.000 Litern. Bei größeren Tanks kommen Sie bitte auf uns zu.
- Schäden durch Flüssiggastanks mit einem Fassungsvermögen von max. 10.000 Litern.
- Schäden durch eine geothermische Anlage (z. B. Wärmepumpe).
- Schäden in Verbindung mit privaten Bauvorhaben (z. B. Umbauten am Haus) bis zu einer Bausumme von 150.000 €.
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Schäden bei Nachbarschaftshilfe |
Wir leisten für Schäden, die durch Gefälligkeitshandlungen (z. B. beim Umzug) entstehen. |
Schäden als Ehrenamtlicher oder Freiwilliger |
Unsere Privathaftpflichtversicherung schützt Sie bei vielen ehrenamtlichen Tätigkeiten oder freiwilligen sozialen Engagements. |
Internetschäden |
Unsere Privathaftpflichtversicherung schützt Sie beim elektronischen Datenaustausch und bei der Internetnutzung (z. B. Weiterleitung virenverseuchter E-Mails) bis 15 Millionen €. |
Fachpraktischer Unterricht und Praktikum |
Wir leisten für Schäden, die während des fachpraktischen Unterrichts an einer Schule oder Universität entstehen. Außerdem bei Schäden während eines bis zu 6 Monate dauernden Betriebspraktikums oder während eines Praktikums zur Berufsfindung. |
Ansprüche wegen Diskriminierung |
Versichert sind u. a. auch Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die gegen Sie als Dienstherr oder Vermieter gestellt wurden. |
Hüten fremder Hunde und reiten fremder Pferde |
Sie sind als Hüter fremder Hunde und als Reiter oder Hüter fremder Pferde sowie als Fahrer fremder Fuhrwerke versichert. Als Halter von Hunden und Pferden benötigen Sie eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung. |
Sachschäden an geliehenen, gemieteten und geleasten Sachen |
Unsere Privathaftpflichtversicherung schützt Sie bei Schäden an bestimmten beweglichen Sachen, die Sie gemietet, geleast, geliehen oder verwahrt haben.
In der Regel gilt eine Selbstbeteiligung von 250 €. |
Mietsachschäden an Wohnräumen |
Unsere Privathaftpflichtversicherung springt bei Schäden an gemieteten oder geliehenen Wohnräumen in Gebäuden (z. B. der Mietwohnung) ein. |
Schäden durch häusliche Abwässer |
Versicherungsschutz besteht für Schäden durch häusliche Abwässer. |
Allmählichkeitsschäden |
Unsere Privathaftpflichtversicherung schützt Sie bei Schäden durch allmähliche Einwirkung von z. B. Temperatur, Feuchtigkeit oder Niederschlägen. |
Kautionsleistung |
Wir sichern Sie durch eine Kautionsleistung bis 150.000 € bei Schäden im Ausland ab. |
Laserpointer |
Versicherungsschutz besteht bei Schäden durch Laserpointer mit einer Leistung von bis zu 1 Milliwatt (außer bei einem Einsatz gegen einen Fahrzeugführer). |
Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern |
Unsere Privathaftpflichtversicherung schützt Sie bei Regressansprüchen, z. B. der Krankenkasse oder des Arbeitgebers des Geschädigten. |
Hieb-, Stoß-, Schusswaffen |
Wir sichern Sie bei erlaubtem privatem Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen ab. |
Vorsorgeversicherung |
Es besteht vorübergehender Schutz für bestimmte neue Risiken durch die Vorsorge-Versicherung, z. B. bei erstmaliger Anschaffung eines Hundes. |
Gewässerschäden durch haushaltsübliche Kleingebinde |
Unsere Privathaftpflichtversicherung schützt Sie bei Gewässerschäden durch Kleingebinde (z. B. Benzinkanister) bis 100 Liter/kg je Behältnis, insgesamt bis max. 1.000 Liter/kg. |
Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge |
Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem den Gebrauch von:
- bestimmten Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern, z. B. von nicht versicherungspflichtigen Aufsitzrasenmähern oder Elektrorollstühlen.
- Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, deren Fluggewicht max. 5 kg beträgt und die nicht durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden.
- Fahrrädern (inklusive Pedelecs bis 25 km/h Motorunterstützung); Schutz besteht auch bei privater Teilnahme an Radrennen.
- Ruder-, Paddel-, Schlauchbooten und vergleichbaren Wassersportfahrzeugen ohne Motor.
- Windsurfgeräten
- Kitesportgeräten mit max. 15 m² Kitefläche und 30 m Seillänge sowie Strand- und Eisseglern mit max. 15 m² Segelfläche.
- Motorbooten (auch Wassermotorrädern), die ohne Führerschein geführt werden dürfen.
- Segelbooten (auch mit Hilfsmotor), die keine Kajüte haben, max. 7 m lang sind und ohne Führerschein geführt werden dürfen.
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